Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat zusätzlich – unabhängig von Pflegegeld und Pflegegrad. Der Entlastungsbetrag ist gedacht zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Der Entlastungsbetrag wird von PADD direkt mit den Kassen abgerechnet. Alle anderen Leistungen der Pflegekassen bleiben hiervon unberührt.
Zusätzlich dazu können Sie über PADD die Verhinderungspflege abrechnen. Für Personen ab Pflegegrad 2 steht hier ein Betrag von 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung. Wurde keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, erhöht sich dieser Betrag um weitere 806 Euro im Jahr.