Zu den Leistungen der Alltagsbegleitung gehören:
– Hilfe und Begleitung beim Einkauf
– Gemeinsames Kochen
– Hilfe beim Umgang mit Behörden
– Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
– Begleitung zum Arzt oder zu anderen Terminen
– Hilfe bei organisatorischen Anforderungen
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören:
– Hilfe bei üblichen Reinigungsarbeiten
– Hilfe bei der Pflege der Wäsche und Kleidung
Zu den Leistungen der Pflegebegleitung gehören:
– Stärkung der Fähigkeiten der Betroffenen zur Selbsthilfe und bei der Selbstfürsorge
– Hilfe bei Strukturierung und Organisation des Pflegealltags
Die Unterstützung im Alltag wird über den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegekassen abgerechnet. Das Pflegegeld bleibt davon unberührt, der Entlastungsbetrag ist ein zusätzliches Angebot. Für den vollen Entlastungsbetrag stehen Ihnen im Monat knapp fünf Stunden zu. Nicht genutzte Stunden sind auf den nächsten Monat übertragbar.
Zusätzlich haben Personen mit Pflegegrad die Möglichkeit, 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistungen umwandeln zu können, um so den Entlastungsbetrag zu erhöhen. Hierfür ist kein Antrag notwendig.