Ist Ihre Pflegeperson verhindert und Sie brauchen deswegen jemanden, der stundenweise Ihre Pflege übernimmt, können Sie die sogenannte Verhinderungspflege nutzen. Dafür müssen Sie mindestens den Pflegegrad 2 haben. Die Verhinderungspflege kann durch PADD nach Bedarf oder regelmäßig stundenweise erbracht werden.
Die Verhinderungspflege muss beantragt werden. Haben Sie im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege genutzt, kann ein Teil davon ebenfalls auf die Verhinderungspflege angerechnet werden.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Antragstellung.